Technische Richtlinien der Freyplus- Unternehmensgruppe

Nachstehend finden Sie  technische Richtlinien und Anforderungen an Verteilobjekte der Freyplus- Unternehmensgruppe

Technische Daten für Verteilobjekte

Für eine qualitativ hochwertige, maschinelle Verarbeitung von Verteilobjekten ist die Einhaltung technischer Rahmenbedingungen notwendig. Diese sind in der folgenden Beschreibung aufgeführt. Im Zweifelsfall, oder bei Sonderformaten, ist der Agentur Frey vorab ein Muster zur Begutachtung zukommen zu lassen.

1. Format

Endformat des Verteilobjektes für eine maschinelle Verarbeitung: Ist nichts anderes vereinbart, gilt die Vorgabe für das Prospektformat von minimal DIN lang plus (10,5 x 21 cm, max. 1x gefalzt) bis maximal DIN A4 (21 x 29,7 cm). Die max. Produkthöhe liegt bei 5 mm.

Alle Verteilobjekte müssen rechtwinklig, formatgleich und sauber geschnitten sein. Eine vom Standard abweichende Beschaffenheit bedarf der Begutachtung durch Agentur Frey anhand eines Musters. Abweichende Formate sind unbedingt im Vorfeld abzusprechen. Nicht maschinentauglich sind Sonderformate, die nicht rechtwinklig sind (Kreis-, Oval-, Konturstanzungen).

2. Gewicht

Bis 100 g Exemplargewicht – höhere Gewichte auf Anfrage bzw. nach erfolgter Vereinbarung.

3. Papiergewicht

Einzelblätter im Format DIN A5 dürfen ein Exemplargewicht von 3,73 g (Papiergewicht von 120 g/m²) nicht unterschreiten.

Einzelblätter im Format DIN lang plus müssen ein Exemplargewicht von mindestens 2,65g (Papiergewicht von 120 g/m²) aufweisen.

Einzelblatt Format DIN A4 min. 80 g/m² und max. 200 g/m².

4. Falzarten

Mehrseitige Verteilobjekte können nur als Kreuz-, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet werden. Zickzack- und Fensterfalz lassen sich nicht verarbeiten. Mehrseitige Verteilobjekte müssen den Falz auf der langen Seite haben.

5. Hervorstehende Einleger/Blätter

Eine maschinelle Verarbeitbarkeit kann erst nach Begutachtung eines Musters gewährleistet werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Einleger/ Blätter/ Beilagen auf einer Seite maximal 0,5 cm über den Rand des Hauptverteilobjektes herausragen.

6. Palettierung

Die Verteilobjekte müssen auf Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen eine maximale Ladehöhe von 120 cm nicht überschreiten. Ein Einzelpaket darf max. ein Gewicht von 10 kg aufweisen. Das Verteilgut muss zu gleichen Mengen abgepackt auf Palette angeliefert werden. Die Anlieferung muss ungebündelt erfolgen.

Die Verteilobjekte sind gegen Transportschäden und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Jede Palette muss deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
1. Absender und Empfänger
2. Erscheinungstermin
3. Auftraggeber
4. Titel oder Motiv des Verteilobjektes
5. Version des Verteilobjektes
6. Anzahl der Paletten
7. Gesamtstückzahl der gelieferten Verteilobjekte pro Version
8. Stückzahl der Verteilobjekte je Palette

7. Beilagen-Beschaffenheit, Anlieferzustand und Liefertermine

Einzelne Verteilobjekte müssen grundsätzlich leicht voneinander getrennt werden können. Verteilobjekte, die durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebt, stark elektrostatisch aufgeladen oder feucht geworden sind, können maschinell nicht verarbeitet werden.

Beihefter (z. B. Postkarten, Post-It`s) sind grundsätzlich innen, bündig im Falz zum Kopf oder Fuß des Verteilobjektes, anzukleben.

Bei allen Verteilobjekten mit Warenproben innen / außen oder außen angeklebten Beiheftern ist eine Abstimmung im Vorfeld mit der Agentur Frey bzw. Freyplus Media notwendig.

Bei Verwendung von Drahtrückenheftung muss die Drahtstärke der Rückenstärke des Verteilobjektes angemessen und darf keinesfalls stärker als diese sein. Eine ordentliche Klammerung ist notwendig.

Verteilobjekte mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken können ebenfalls nicht verarbeitet werden.

Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 10 bis 12 cm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.

Bei Anlieferung in Kartons (Einzelpaket) über 10 kg behalten wir uns vor die Annahme zu verweigern bzw. entstehende Mehrkosten bei der Vereinnahmung, infolge des erhöhten Personalaufwandes, separat in Rechnung zu stellen.

Für die Entsorgung von Einwegpaletten berechnen wir 5,- EUR. zzgl. gesetzl. MwSt. pro Stück. Europaletten, die als Deckel verwendet werden, können nicht getauscht oder erstattet werden.

Für unverpackte oder falsch verpackt angelieferte Verteilobjekte erheben wir für Aufwand und Verpackung einen Zuschlag von 5,- EUR. / 1.000 Ex. zzgl. gesetzl. MwSt.

Bei Überschreitung der max. Ladehöhe (Palette) von 1,20 m wird für die notwendige Abladung ein Pauschalbetrag von 25,- EUR. zzgl. der gesetzl. MwSt. pro Palette berechnet.

Aufträge mit Verteilobjekten, die für eine maschinelle Kommissionierung nicht geeignet sind oder für deren maschinelle Weiterverarbeitung, infolge nicht vorgabegerechter Anlieferung, eine Sortierung erforderlich wird, werden mit einer Gebühr von 30,- EUR. pro 1.000 Exemplare zusätzlich zum vereinbarten Verteilpreis berechnet.

Die rechtzeitige und vollständige Anlieferung der Verteilobjekte liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers.

Falls nicht anders vereinbart, sind die Verteilobjekte bis zum Termin laut Auftragsbestätigung an die vereinbarte Lieferanschrift zu senden, spätestens aber zu folgenden Terminen (Uhrzeit beachten).

Verteilung Wochenende -> Anlieferung bis spätestens Mittwoch, 12.00 Uhr
Verteilung Wochenmitte -> Anlieferung bis spätestens Donnerstag der Vorwoche, 12.00 Uhr

Im Fall von Feiertagen am vorgenannten spätesten Anliefertermin und Verteiltermin, sowie im Zeitraum zwischen diesen Terminen, verschiebt sich der Anliefertermin 24 h nach vorn.

Bei nicht rechtzeitiger Anlieferung ist eine Verteilung zum gewünschten Termin nicht gewährleistet. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,–€ fällig, sobald o.a. Terminstellungen nicht eingehalten sind.

Zusätzlich anfallende Mehrkosten, die der Agentur Frey GmbH & Co. KG/ FreyPlus Media GmbH & Co. KG durch eine verspätete Anlieferung entstehen, werden dem Auftraggeber weiterbelastet.

Wir behalten uns zudem vor, bei verspäteter Anlieferung den Auftrag auch komplett abzulehnen, wofür explizit eine Stornogebühr in Höhe von 100,- EUR. in Rechnung gestellt wird.

Jeder Anlieferung muss ein Lieferschein beiliegen. Der Lieferschein soll textgleich zur Palettenkarte lauten.